Für Unternehmen, die von einer verordneten Schließung nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss (FKZ) eine wirksame Wirtschaftshilfe. Die Bundesregierung stellt einen Hilfsfonds iHv 20 Milliarden Euro in Form des FKZ I (vgl ÖStZ 2020/324 und ÖStZ 2020/692) und FKZ 800.000 bereit. Parallel zum FKZ 800.000 ist laut Ankündigung des BMF nach dem OK der EU-Kommission (vgl ÖStZ 2020/691) eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu 3 Millionen Euro für größere Unternehmen geplant. Es wird gemäß den Vorgaben der EU-Kommission kein Fixkostenzuschuss, sondern ein Verlustersatz.