Der Nationalrat hat am 10. 12. 2020 ua das COVID-19-StMG, ÖStZ 2020/803, inklusive eines Abänderungsantrags beschlossen. Durch diesen wird Betrieben nun ermöglicht, Gutscheine bis zu 365 € steuerfrei an die Mitarbeiter auszugeben, da heuer der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen nicht ausgeschöpft werden konnte. Außerdem können Ratenzahlungsmodelle für gestundete Steuern auf bis zu 36 Monate ausgeweitet werden. Auch kommt es zu einer Senkung des Umsatzsteuersatzes für Menstruationsprodukte auf 10 %.