Die bis Ende des Jahres geltende Senkung der Umsatzsteuer in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Publikation auf 5 % solle diese Branchen angesichts der COVID-19-Pandemie finanziell entlasten. Dabei werde speziell die Konsumation im jeweiligen Betrieb steuerlich begünstigt, während die Mitnahme von Speisen und Getränken nicht jedenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Daraus würden sich Abgrenzungsfragen ergeben.