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Die beschleunigte Gebäudeabschreibung gem § 8 Abs 1a bzw § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG idF KonStG 2020 (Moser, ecolex 10/2020, S. 927)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/817ÖStZ 2020, 643 Heft 23 v. 7.12.2020

Als Konsequenz des Konjunktureinbruchs infolge der COVID-19-Krise habe die Regierung im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) Maßnahmen beschlossen, um Investitionen anzukurbeln. Insb wurde eine degressive Abschreibung vorgesehen, für Gebäude bestehe nun ebenfalls eine partielle degressive "beschleunigte" Abschreibungsmöglichkeit in den beiden ersten Jahren nach Erwerb/Herstellung.

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