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Spätestens bis zum 1. 12. 2021 müsse der im KV-Handel verpflichtend vorgesehene Umstieg vom Gehaltssystem alt ins Gehaltssystem neu erfolgt sein. Da hierfür zahlreiche, administrativ aufwendige Schritte zu setzen seien, sei zu empfehlen, für den Prozess eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr zu kalkulieren.