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BFG zum Abzugsverbot für freiwillige Abfertigungen in Sozialplänen (Platzer/Jann, SWK 25/2020, S. 1225)

Artikelrundschau September 2020 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/795ÖStZ 2020, 614 Heft 22 v. 19.11.2020

Aufgrund der negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie würden Restrukturierungen und damit auch Sozialpläne an Relevanz gewinnen. Angesichts der jüngsten BFG-Judikatur müssten Arbeitgeber bei der Kalkulation der Finanzierbarkeit von Sozialplänen künftig berücksichtigen, dass die typischerweise wesentlichste Komponente, nämlich freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer im System Abfertigung neu, steuerrechtlich zur Gänze nicht abzugsfähig sein könnte. Ordentliche Revision beim VwGH wurde erhoben. Dieser Beitrag nimmt eine kritische Würdigung des BFG-Erkenntnisses und eine eigenständige steuerrechtliche Einordnung unter systematischen, teleologischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten vor.

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