Zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten und zur Förderung von Investitionen iZm Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science habe die BReg ein Förderungspaket geschnürt. Die COVID-19-Investitionsprämie stelle keine Betriebseinnahme dar und reduziere nicht die Basis für die AfA. Daneben könnten andere Investitionsbegünstigungen in Anspruch genommen werden. Die Autoren befassen sich allgemein mit den gesetzlichen Grundlagen, im Detail mit der Förderungsrichtlinie zur COVID-19-Investitionsprämie sowie der Bilanzierung nach UGB und IFRS.