Es gäbe verschiedene Wege, wie Unternehmen dem Thema der Besteuerung im internationalen Personaleinsatz begegneten. Einer davon sei die Anwendung einer hypothetischen Steuer, welche der Dienstnehmer tragen solle. Wie in der abgabenrechtlichen Beurteilung damit umzugehen ist, habe der VwGH am 18. 5. 2020 entschieden. Wesentlich sei die Unterscheidung zwischen einer abgeleiteten und einer originären Nettolohnvereinbarung. Eine Hypotax sei als Einkommensverwendung zu qualifizieren. Tatsächlich anfallende Quellensteuern seien anrechenbar.