Von der Neuregelung des verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens durch das AbgÄG 2020 seien in der Praxis vor allem ausländische Arbeitgeber betroffen, die in Ö ansässige Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei sei der Hauptanwendungsfall der Homeoffice-Arbeitnehmer (oder Teleworker) mit ausländischem Dienstvertrag. Der Autor beschäftigt sich mit den Verpflichtungen und Fragen, die in der Praxis bei der Beschäftigung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage auftreten und richtet das Hauptaugenmerk auf (grenzüberschreitende) Homeoffice-Arbeitnehmer.