Mit dem StRefG 2020 wurde aufgrund der Vorgaben der EU-Fusionsrichtlinie ein Nichtfestsetzungskonzept eingeführt. Danach werde eine sich aus einem Anteilstausch ergebende Steuerschuld bei bestimmten Einbringenden auf Antrag vorerst nicht festgesetzt. Vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des EuGH sei fraglich, ob die rückwirkende Festsetzung der Steuerschuld zum Einbringungsstichtag mit der Fusionsrichtlinie im Einklang stehe.