Im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung würden Passiveinkünfte beherrschter ausländischer Körperschaften direkt - unabhängig von einer Ausschüttung der Gewinne - der inländischen beherrschenden Körperschaft hinzugerechnet und im Inland der Besteuerung unterworfen. Dies gelte auch, wenn ein DBA eine Befreiung der Gewinne im Inland vorsehe. Der Beitrag widmet sich insb der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländische Betriebsstätten in den Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung einzubeziehen sind.