Zur Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 und als konjunkturfördernde Maßnahme führt der Gesetzgeber eine degressive AfA sowie eine beschleunigte AfA für Gebäude ein. Beide Formen der Abschreibungen seien Neuheiten im österr Steuerrecht und würden zu erheblichen Entlastungen für Unternehmen führen.