Das KonStG 2020 habe zum Ziel, Ö aus abgabenrechtlicher Sicht gestärkt aus der COVID-19-Krise zu bringen. Der Gesetzgeber habe befristet für das Jahr 2020 neben anderen Maßnahmen einen Verlustrücktrag für den betrieblichen Bereich normiert. Die Autorinnen erörtern die neue Regelung sowie damit verbundene Zweifelsfragen.