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Der Verlustrücktrag des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 (Furherr/Oberrader, SWK 22/2020, S. 1092)

Artikelrundschau August 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/701ÖStZ 2020, 555 Heft 20 v. 21.10.2020

Krisenbedingt wurde Steuerpflichtigen kürzlich ermöglicht, ihre steuerlichen Verluste zeitlich befristet in Vorjahre rückzutragen. Der Beitrag bietet einen Überblick zum sogenannten Verlustrücktrag und zeigt erste Implikationen für die Beratungspraxis auf. In der Beratungspraxis werde die neue Möglichkeit idR zu empfehlen sein, weil in vielen Fällen ein positiver Liquiditätseffekt oder eine Steuerersparnis bewirkt werde.

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