vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Empfängerbenennung, Aufforderung, Wirksamkeit

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/687ÖStZ 2020, 531 Heft 19 v. 7.10.2020

BAO: § 162

VwGH 9. 6. 2020, Ra 2020/13/0001

Einer Aufforderung zur Empfängerbenennung nach § 162 Abs 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (vgl zuletzt VwGH 13. 11. 2019, Ra 2018/13/0107, RdW 2020/132, 133).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte