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Keine Mängelbehebung von Beschwerden im Abgabenverfahren? (Beiser, RdW 2020/456, S. 636)

Artikelrundschau August 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/672ÖStZ 2020, 527 Heft 19 v. 7.10.2020

Missbrauch eines Mängelbehebungsverfahrens zur Verlängerung der Beschwerdefrist gegen Abgabenbescheide? Das BFG habe eine mangelhaft eingebrachte und im Zuge eines Mängelbehebungsverfahrens fristgerecht korrigierte/berichtigte Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen: Die Einbringung einer mangelhaften Beschwerde durch einen Steuerberater sei als Rechtsmissbrauch zur Verlängerung der Beschwerdefrist zu qualifizieren. Ein effizienter Rechtsschutz im Sinne eines Rechtsstaates und das Sachlichkeitsgebot nach Art 7 B-VG erfordere eine systemkonsistente Zulassung mangelhafter Beschwerden im Fall einer fristgerechten Behebung der Mängel.

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