Missbrauch eines Mängelbehebungsverfahrens zur Verlängerung der Beschwerdefrist gegen Abgabenbescheide? Das BFG habe eine mangelhaft eingebrachte und im Zuge eines Mängelbehebungsverfahrens fristgerecht korrigierte/berichtigte Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen: Die Einbringung einer mangelhaften Beschwerde durch einen Steuerberater sei als Rechtsmissbrauch zur Verlängerung der Beschwerdefrist zu qualifizieren. Ein effizienter Rechtsschutz im Sinne eines Rechtsstaates und das Sachlichkeitsgebot nach Art 7 B-VG erfordere eine systemkonsistente Zulassung mangelhafter Beschwerden im Fall einer fristgerechten Behebung der Mängel.