Der Erlass gibt das zwischen Österreich und Großbritannien auf Basis von Art 23 Abs 3 DBA-UK, BGBl III 2019/32, erzielte Einvernehmen zur Quellensteuerentlastung in Österreich iZm Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, wieder. Mit dieser Konsultationsvereinbarung soll vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der EU die Anwendung ähnlicher Verwaltungsvorschriften, wie sie die Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU ) vorsieht, sichergestellt werden: