Ein Anspruch auf Rückerstattung der an die österreichische Finanzbehörde abgeführten Abgeltungssteuer (vgl ÖStZ 2013/1022 und ÖStZ 2014/781) kann - wie der VfGH jetzt zum Steuerabkommen für Liechtenstein entschieden hat - auch dann bestehen, wenn der österreichische Kunde einer liechtensteinischen Bank zur Nachversteuerung von geringen Zinserträgen auf seinem Gehaltskonto nur aufgrund eines erkennbaren Irrtums die weitaus ungünstigere Option der anonymen Einmalzahlung statt der Ermächtigung zur freiwilligen Meldung angekreuzt hat: