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KonStG 2020 ermöglicht degressive AfA (Mayr, RdW 2020/403, S. 546)

Artikelrundschau Juli 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/632ÖStZ 2020, 501 Heft 18 v. 28.9.2020

Das Konjunkturstärkungsgesetz sehe für Unternehmen eine degressive AfA von 30 % vor. Die degressive AfA sei als Alternative zur linearen AfA konzipiert, solle Investitionsentscheidungen positiv beeinflussen und den Gleichklang mit dem UGB erleichtern. Da die degressive AfA in § 7 EStG zudem dauerhaft verankert werde, erfolge damit ein durchaus beachtlicher Modernisierungsschritt bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Der Beitrag beleuchtet die degressive Abschreibung etwas näher.

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