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Erste Leitungsfunktionen für Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung fixiert

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2020/623ÖStZ 2020, 479 Heft 18 v. 28.9.2020

Die Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung (siehe ÖStZ 2020/517), Start der neuen Struktur ist 1. 1. 2021, schreitet weiter voran und die entsprechenden Vorarbeiten im BMF laufen plangemäß. Durch das Aufheben der örtlichen Zuständigkeit kann vor allem in den Massenprozessen wie Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe die Arbeit gleichmäßiger auf die Mitarbeiter verteilt werden. Derzeit bilden 40 Finanzämter und 9 Zollämter jeweils eine Abgaben- und Dienstbehörde mit eigenem Zuständigkeitsbereich. Daneben bestehen besondere Organisationseinheiten wie die Großbetriebsprüfung, Finanzpolizei und Steuerfahndung. Mit der Modernisierung werden zukunftsfähige Strukturen geschaffen: Es gibt dann nur mehr ein Finanzamt Österreich, ein Zollamt Österreich, ein Amt für Betrugsbekämpfung, ein Finanzamt für Großbetriebe sowie einen Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge. Dabei bleiben die regionalen Standorte erhalten, um das Know-how und die Ansprechpartner vor Ort zu gewährleisten.

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