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COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung im BGBl

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2020/621ÖStZ 2020, 479 Heft 18 v. 28.9.2020

Um Unternehmen zu stärken und ihre Liquidität zu sichern, schuf die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 (vgl ÖStZ 2020/430), BGBl I 2020/96, die Möglichkeit eines Verlustrücktrags. Detailregelungen dazu sowie zur Möglichkeit der Verlustberücksichtigung bereits vor der Durchführung der Veranlagung 2020 legt der BMF nun im Rahmen der Verordnung zur Verlustberücksichtigung 2019 und 2018 fest:

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