Das aus dem Jahr 2006 stammende österr Modell einer Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten sei in vielerlei Hinsicht "State-of-the-Art" im deutschsprachigen Rechtsraum. Der präventive Ansatz der Compliance-Förderung vor dem Hintergrund angemessener Ahndung beruhte neben einem differenzierten Verfahrenserledigungs- und Sanktionsinstrumentarium auf einem sachgerechten materiellrechtlichen Verantwortlichkeitsmodell.