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Unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz, zeitliches Ausmaß der jährlichen Nutzung nicht entscheidend

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/585ÖStZ 2020, 447 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

EStG 1988: § 1 Abs 2

BAO: § 26 Abs 1

VwGH 5. 3. 2020, Ra 2019/15/0145

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