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Betriebsvermögen ohne Betrieb - eine Veranlassung durch die Einkunftserzielung nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe (Beiser, RdW 2020/346, S. 471)

Artikelrundschau Juni 2020Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/581ÖStZ 2020, 446 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Eine betriebliche Veranlassung führe auch nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe zur Ertragsteuerwirksamkeit von Aufwendungen und Erträgen, Einnahmen und Ausgaben, die durch eine betriebliche Einkunftserzielung veranlasst seien. Eine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe könne eine operative betriebliche Tätigkeit abschließen. Verbindlichkeiten und Schuldzinsen, Wertpapiere für einen Gewinnfreibetrag und andere Aktiva und Passiva könnten so als "Betriebsvermögen ohne Betrieb" zu qualifizieren sein.

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