Die Regelung des § 4 Abs 12 EStG über die steuerliche Einordnung einer Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn sei im Jahr 2015 massiv verändert worden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einigen Spezialthemen rund um diese Bestimmung.
Die Regelung des § 4 Abs 12 EStG über die steuerliche Einordnung einer Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn sei im Jahr 2015 massiv verändert worden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einigen Spezialthemen rund um diese Bestimmung.