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Steuerbefreiung bei digitalen Unterrichtsleistungen (Fernunterricht) (Stöger-Frank, BFGjournal 6/2020, S. 261)

Artikelrundschau Juni 2020Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/547ÖStZ 2020, 442 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Das BFG habe entschieden, dass die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG auch für Unterrichtsleistungen gelte, die in Form von Fernunterricht erbracht werden. Die vergangenen Wochen hätten die Notwendigkeit von digitalem Unterricht gezeigt, weil COVID-19 den Präsenzunterricht verhinderte.

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