Mit Initiativantrag vom 13. 5. 2020, 537/A (27. GP), wurde mit dem sogenannten "Wirtshauspaket" ein Maßnahmenbündel, bestehend aus steuerlichen Entlastungen, Unterstützungen sowie Anreizen zur Steigerung des Konsums im Bereich der Gastronomie, eingebracht. Im Sinne der Schaffung von Konsumanreizen und zur Unterstützung der Gastronomie, die von der COVlD-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen ist, wurde dabei die bereits bisher vorgesehene Begünstigung von Restaurationsumsätzen ausgeweitet.