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Die umsatzsteuerliche Behandlung der Förderungen für Maßnahmen der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Steuerrecht aktuellDipl.-Ing. Claudia Gattringer, MAÖStZ 2020/525ÖStZ 2020, 433 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Die berufliche Integration behinderter Menschen fällt unter den Begriff der Tätigkeiten der sozialen Fürsorge und ist gem Art 132 Abs 1 lit g EU-MwStSyst-RL von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Befreiungsbestimmung ist, soweit keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen, für gewerbliche und gemeinnützige Rechtsträger anzuwenden, da die Einschränkung der Anwendbarkeit ausdrücklich durch den Mitgliedstaat zu erfolgen hat und Österreich von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht hat.**Die Autorin dankt Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel für die kritische Durchsicht und die wertvollen Hinweise, die zur Verfassung dieses Artikels beigetragen haben.

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