BAO: § 292
VwGH 29. 1. 2010, Ra 2019/13/0071
Die Bewilligung der Verfahrenshilfe nach § 292 Abs 1 und 2 BAO (idF BGBl I 2016/117) erfordert - wie auch die als Vorbild dienende Regelung der ZPO - kumulativ das Vorliegen von wirtschaftlichen Voraussetzungen einerseits und von verfahrensbezogenen Voraussetzungen andererseits.