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Die Gewinnermittlung von Betrieben gewerblicher Art - drei Fragen zur Rechnungslegung (Beiser, RdW 2020/292, S. 377)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/502ÖStZ 2020, 406 Heft 14 v. 31.7.2020

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 begründe nach Auffassung des BMF eine unternehmensrechtliche Pflicht zur Rechnungslegung iSd § 7 Abs 3 KStG. Betriebe gewerblicher Art von Ländern und Gemeinden haben nach Auffassung des BMF ab 1. 1. 2020 ihren Gewinn nach § 5 EStG zu ermitteln. Die Auffassung des BMF wird kritisch untersucht: Die Rechnungslegungspflicht und die Gewinnermittlung von Betrieben gewerblicher Art wird analysiert und eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung entwickelt.

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