Die Anmeldung des Gewerbes könne als zusätzliche Serviceleistung der steuerlichen Vertretung gesehen werden. Auch wenn die Beantragung einfach erscheine, berge diese einige Herausforderungen. Fehler bei der Einbringung des Antrags könnten dazu führen, dass der Unternehmer erst Wochen später mit der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit beginnen kann.