Sind natürliche Personen Rechtsnachfolger, führten Umwandlungen zu einem Systemwechsel vom Trennungsprinzip bei der umwandelnden Kapitalgesellschaft zur Erfassung bei der natürlichen Person. Das UmgrStG sehe daher Regeln für Konsequenzen des Systemwechsels vor. Stefaner untersucht die Behandlung von Tätigkeitsvergütungen bei Beteiligungsverschiebungen im Rahmen von Umwandlungen bei mehrstöckigen Strukturen.