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Gedanken zum Substanznachweis nach § 10a Abs 4 Z 3 KStG - Unionsrechtswidrigkeit der Beweislast der inländischen steuerpflichtigen Gesellschaft? (Oberrader/Bendlinger, ÖStZ 2020/282, S. 246)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/495ÖStZ 2020, 405 Heft 14 v. 31.7.2020

Niedrig besteuerte Passiveinkünfte eines beherrschten Unternehmens müssten

Seite 405


der Bemessungsgrundlage im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft hinzugerechnet werden, es sei denn, es liege keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit vor. Die Beweislast hierfür werde der Muttergesellschaft auferlegt. Die Autoren untersuchen, ob diese Beweislast der inländischen steuerpflichtigen Gesellschaft mit dem Unionsrecht und der Rechtsprechung des EuGH vereinbar ist.

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