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Zu den steuerlichen Verlusten aus Aktien iZm der Corona-Krise (Achatz/Kirchmayr, taxlex 5/2020, S. 141)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/494ÖStZ 2020, 405 Heft 14 v. 31.7.2020

Corona-bedingt hätten die Aktienmärkte in der letzten Zeit erheblich "nachgegeben". Möglicherweise führe die weltweite Wirtschaftskrise zu weiteren Kurskorrekturen und damit zu weiteren Verlusten bei den Anlegern. Es stelle sich daher die Frage nach der steuerlichen Behandlung dieser Verluste. Im außerbetrieblichen Bereich sehe § 27 Abs 8 EStG erhebliche Verlustausgleichsbeschränkungen vor. Komme es zu größeren Einbrüchen am Aktienmarkt, könnten oftmals nicht ausreichend sondersatzbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen innerhalb desselben Kalenderjahrs erzielt werden, die mit den realisierten Verlusten verrechnet werden könnten. Das BFG hatte sich jüngst in der Entscheidung vom 17. 4. 2020 mit verfassungsrechtlichen Bedenken, die die Problematik der Nichtvortragsfähigkeit von Verlusten bei Einkünften aus Kapitalvermögen adressieren, beschäftigt. Der Beschwerdeführer "verlangte" im Instanzenzug die bescheidmäßige Feststellung seiner negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen; dies war/wäre Voraussetzung für einen späteren Verlustvortrag. Das BFG teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken unter Hinweis auf die bisherige Judikatur des VfGH nicht. Im Hinblick auf die mögliche wirtschaftliche Bedeutung von Aktienverlusten aus der Corona-Krise werde die Frage nach deren steuerlichem Schicksal an Brisanz gewinnen. Letztendlich werde die Frage wohl durch den VfGH zu klären sein. Eine gleichheitsrechtliche Prüfung sollte auch eine vergleichende Würdigung mit Wertpapierfonds berücksichtigen; denn hier sei - auf Fondsebene - auch ein Verlustvortrag vorgesehen.

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