Im Erk sei der Versuch unternommen worden, die Ungleichheit in der zeitlichen Nutzung von Wirtschaftsgütern zu beseitigen. Es gäbe zwar Regelungen zur nachträglichen nichtunternehmerischen Verwendung, aber keine ausdrücklichen Regelungen zur nachträglichen unternehmerischen Verwendung von Wirtschaftsgütern. In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 25. 7. 2018, Rs C-140/17 , Gmina Ryjewo, werde der dortige Ansatz, welcher eine KöR betraf, auch auf privatrechtliche Unternehmer angewendet.