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Unilaterale Entlastung gemäß § 48 Abs 5 BAO (Auer, ÖStZ 2020/281, S. 241)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/458ÖStZ 2020, 371 Heft 13 v. 17.7.2020

Mit dem EU-FinAnpG 2019 wurde unter anderem § 48 BAO einer grundlegenden Neugestaltung unterzogen. Der Beitrag widmet sich der unilateralen Entlastung und beleuchtet insb Fragen, die sich durch die Neuerungen ergeben. Fraglich sei, ob Landes- und Gemeindeabgaben vom Anwendungsbereich erfasst sind, und unklar sei, welche Auswirkungen der Bezug auf § 48 Abs 1 BAO für die unilaterale Entlastung habe.

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