Die Diskussionen über die Zulässigkeit der Verhängung von Zuschlägen iSd § 29 Abs 6 FinStrG würden kein Ende nehmen. Eine jüngere Entscheidung des BFG setze sich abermals mit diesem Thema auseinander. Nun sei auch höchstgerichtliche Rsp seitens des VwGH zur abschließenden Klärung einzelner Fragen ergangen. Die Autoren beleuchten die ergangene VwGH-Entscheidung kritisch.