Die COVID-19-Pandemie bringe viele Unternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Hätten GmbH-Gesellschafter und Aktionäre noch Anspruch auf Ausschüttung des Bilanzgewinns, wenn im neuen Geschäftsjahr das Geschäft einbricht, Verluste zu erwarten sind und die Zukunft des Unternehmens ungewiss sei?