Sowohl im Steuer- als auch im Sozialversicherungsrecht werde den Abgabe- bzw Beitragspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, die Stundung der Abgaben bzw Beiträge zu beantragen, wenn sie von einem Corona-bedingten Liquiditätsengpass betroffen seien. Was gelte aber aus strafrechtlicher Sicht, wenn in diesem Antrag über das Vorliegen eines auf die Corona-Pandemie zurückzuführenden Liquidi-
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