Die COVID-19-Pandemie habe weltweit die Wirtschaft in noch nie dagewesener Art und Weise stillgelegt. Die österr BReg habe zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen binnen Tagen ein neues Corona-Kurzarbeitsmodell erarbeitet, das Hunderttausende Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit bewahren solle. Neben massiver Kritik aus der Praxis an der mangelhaften Qualität der Umsetzung und den damit verbundenen Auslegungs- und Abrechnungsschwierigkeiten gebe es bereits von Beginn an Berichte, wonach einige Unternehmen das Modell der Kurzarbeit missbrauchen würden. Es stelle sich daher die Frage, welche straf- und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen ein solcher Missbrauch habe.