Das Finanzministerium habe auf die Maßnahmen der BReg in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Virus-Infektion reagiert und in Form einer BMF-Information die weitere Vorgangsweise der Finanzämter dargelegt. Akute Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen aufgrund von Umsatzeinbrüchen infolge der Einschränkung des täglichen Lebens sollen abgemildert werden. Die Autoren präsentieren die verfahrensrechtlichen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen.