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Der Hilfsintermediär im Sinne des EU-Meldepflichtgesetzes (Spanblöchl, SWK 10-11/2020, S. 603)

Artikelrundschau April 2020 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/370ÖStZ 2020, 312 Heft 11 v. 16.6.2020

Der Hilfsintermediär sei eine Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des EU-Meldepflichtgesetzes und solle jene Personen einfangen, die nicht bereits von der Definition des Hauptintermediärs erfasst sind. Im Hinblick auf die weite Definition des Hilfsintermediärs ergäben sich jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten. Spanblöchl gibt einen Einblick in die mögliche Auslegung.

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