In vielen Steuerberatungskanzleien würden Steuerberaterinnen und Steuerberater in Form von Werkverträgen arbeiten. Im Regelfall sei dies jedoch kein Werkvertrag, sondern ein freier oder echter Dienstvertrag. Das BVwG habe sich so einen Fall angesehen und gegen ein echtes Dienstverhältnis und gegen eine Pflichtversicherung nach dem ASVG entschieden und dies auch sehr umfassend begründet.