Das BFG habe sich mit der Frage der Dienstnehmereigenschaft bei der Erstellung eines digitalen Werks zu beschäftigen. Im Erkenntnis werde gezeigt, wie die Prüfung bezüglich eines echten Dienstverhältnisses zu erfolgen habe. Die Regeln, wann eine echte Dienstnehmereigenschaft vorliegt, würden auch im digitalen Zeitalter gleich bleiben.