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Ausschüttungsfiktion nach Entnahmen erhöht ab Eintritt der Fälligkeit der KESt die Anschaffungskosten oder Buchwerte (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 3/2020, S. 126)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/353ÖStZ 2020, 292 Heft 10 v. 29.5.2020

Das UmgrStG sehe eine nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten im Ausmaß der fiktiven Ausschüttung vor, wenn die Ausschüttungsfiktion zur Anwendung gelange. Zur Ausschüttungsfiktion komme es bei tatsächlichen und vorbehaltenen Entnahmen, soweit sich ein negativer Buchwert des einzubringenden Vermögens ergibt oder sich ein solcher erhöht. Dabei sei auf den Fälligkeitszeitpunkt der KESt abzustellen.

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