Bei Eintritt in das Regime der Gruppenbesteuerung stelle sich die Frage nach der
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steuerlichen Behandlung von Teilwertabschreibungen aus der Vorgruppenzeit. Das BFG habe diese Rechtsfrage insoweit geklärt, als der Abzug von Siebentelabschreibungen nach einer Teilwertabschreibung aus einer Vorgruppenperiode durch die Regelungen der Gruppenbesteuerung beim Gruppenmitglied nicht eingeschränkt würde. Die Behandlung der nicht verbrauchten Siebentelkorrekturbeträge als Vorgruppenverlust sei nicht zulässig.