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Besteuerung des Übergangsgewinns zum Einbringungsstichtag (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, SWK 8/2020, S. 388)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/347ÖStZ 2020, 291 Heft 10 v. 29.5.2020

Eine Einbringung eines Betriebs nach Art III UmgrStG sei als Veräußerung anzusehen. Ein aufgrund des Wechsels der Gewinnermittlungsart entstandener Übergangsgewinn sei beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraums bis zum Einbringungsstichtag bzw bis zur Veräußerung oder Aufgabe zu berücksichtigen.

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