Die Einfuhr von Gegenständen iSd § 1 Abs 1 Z 3 UStG sei ein Tatbestand, dessen theoretische Grundlagen bislang noch nicht vollständig aufgearbeitet seien, weil die MwStSystRL die EUSt teilweise in zollrechtlichen Bestimmungen und teilweise autonom regele sowie bestimmte Bereiche der EUSt den Mitgliedstaaten überantworte. Der Autor schlägt eine Neudefinition des Einfuhrtatbestands vor.