Der Beitrag liefert eine Argumentationshilfe dafür, dass die Vertretung in Angelegenheiten des Kapitalabfluss-Meldegesetzes - entgegen der Auffassung mancher Prüfer - keiner Spezialvollmacht bedarf. Die Finanzverwaltung scheint indes einzuschwenken.
Der Beitrag liefert eine Argumentationshilfe dafür, dass die Vertretung in Angelegenheiten des Kapitalabfluss-Meldegesetzes - entgegen der Auffassung mancher Prüfer - keiner Spezialvollmacht bedarf. Die Finanzverwaltung scheint indes einzuschwenken.