Die Abänderung von Abgabenbescheiden sei eine sehr facettenreiche Thematik; sie gleicht in vielen Bereichen dem Allgemeinen Verfahrensrecht und sei ebenfalls von der Rechtskraftwirkung von Abgabenbescheiden geprägt, doch seien auch diverse Spezifika im Abgabenrecht besonders hervorzuheben.